Einführung eUmzug per 1. Oktober 2024
Mittwoch, 25. September 2024
Ab 1. Oktober 2024 bietet die Gemeinde Oberlangenegg den eUmzug an. Mit eUmzug kann eine Umzugsmeldung in elektronischer Form vollzogen werden. Somit wird das An- und Abmelden bei der Wohngemeinde auf digitalem Weg möglich gemacht. Die Benutzung von eUmzug ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Um eUmzug zu nutzen müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur am Schalter tätigen. Ausländerinnen und Ausländer, welche neu in die Schweiz ziehen, müssen sich nach wie vor bei der Wohnsitzgemeinde persönlich anmelden.