Dokumentation
Reglemente
Abfallreglement mit Gebührentarif (gültig ab 01.01.2017)
Abwasserentsorgungsreglement
Baureglement
Datenschutzreglement
Datenschutzverordnung über Listen- und Einzelauskünfte
Feuerwehrreglement
Gebührenreglement mit -tarif (gültig ab 01.01.2017)
Organisationsreglement
Organisationsverordnung
Personalreglement
Reglement Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen
Reglement Spezialfinanzierung Gemeindewälder
Reglement für die Spezialfinanzierung "Zusammenlegungsbeitrag Gebäudeversicherung Bern" betreffend der Feuerwehr Schwarzenegg regio
Reglement über die Hundetaxe
Schulreglement
Tagesschulverordnung
Strassen- und Wegreglement
Verordnung über die Hundetaxe | 1. Änderung 2019
Verordnung über die Benützung der Gemeindeanlagen
Wasserversorgungsreglement | Tarifänderung_2016
Zonenplan
Zonenplan Gemeinde Oberlangenegg
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z. B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Die Gemeinde Oberlangenegg ist ebenfalls öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet. Dieser kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum Schweizerischen Katasterwesen des Bundes.
Einreichung von Baugesuchen
Am 01. November 2019 hat der Betrieb von eBau gestartet. Mit eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung ca. 2021 müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!
Diverses
Gesuch um Festwirtschaftsbewilligung
Weitere Formulare vom Regierungsstatthalteramt
Begleitschein Kadaverentsorgung
Gemeindepost
Die Gemeindepost aus den vergangenen Jahren finden Sie hier.