Gemeindeverwaltung
Gemeindeschreiberei, Finanzverwaltung, Bauverwaltung
Die Gemeindeverwaltung befindet sich etwas ausserhalb von Schwarzenegg. Von Thun herkommend Richtung Schallenberg fahren Sie nach der Ortschaft „Schwarzenegg“ ca. 500 m weiter Richtung Schallenberg, dann rechts abbiegen (Wegweiser).
Adresse: | Stalden 17, 3616 Schwarzenegg |
Telefon: | 033 453 16 49 |
E-Mail: | info@oberlangenegg.ch |
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: |
08.00 - 11.30 Uhr 08.00 - 11.30 Uhr geschlossen 08.00 - 11.30 Uhr geschlossen |
14.00 - 18.00 Uhr geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen |
Sie können unter 033 453 16 49 auch ausserhalb der Öffnungszeiten problemlos einen Termin mit der Gemeindeverwaltung vereinbaren.
Spezielle Öffnungszeiten betreffend Feiertagen oder anderen Anlässen finden Sie unter "Aktuell".
Livia Thierstein, Gemeindeverwalterin |
Brigitte Siegenthaler, Stv. Gemeindeverwalterin |
Jim Stucki, Verwaltungsangestellter |
Hans Ruedi Beutler, externer Bauverwalter |
Michelle Beutler, externe Bauverwalterin |
AHV-Zweigstelle Rechtes Zulgtal
Auf den 1. Januar 2003 hat sich die Gemeinde Oberlangenegg der AHV-Zweigestelle Rechtes Zulgtal angeschlossen. Die AHV-Zweigestelle Rechtes Zulgtal betreut die Gemeinden Buchholterberg, Eriz, Fahrni, Linden, Oberlangenegg, Unterlangenegg und Wachseldorn.
Adresse: | AHV-Zweigstelle Rechtes Zulgtal, Dorf 19, Postfach 18, 3615 Heimenschwand |
Telefon: | 033 453 80 50 |
E-Mail: | ahv@buchholterberg.ch |
Internet: | www.buchholterberg.ch |
Nützlicher Link: www.ahv.ch oder www.akbern.ch
Öffnungszeiten:
Montag: Dienstag: Mitttwoch: Donnerstag: Freitag: |
geschlossen 08.00 - 12.00 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr geschlossen |
geschlossen 13.30 - 17.00 Uhr geschlossen 13.30 - 17.00 Uhr geschlossen |
eUmzug
Hier erfassen Sie eine Umzugsmeldung
Mit eUmzug kann eine Umzugsmeldung in elektronischer Form vollzogen werden. Somit wird das An- und Abmelden bei der Wohngemeinde auf digitalem Weg möglich gemacht. Die Benutzug von eUmzug ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Um eUmzug zu nutzen müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur am Schalter tätigen. Ausländerinnen und Ausländer, welche neu in die Schweiz ziehen, müssen sich nach wie vor bei der Wohnsitzgemeinde persönlich anmelden.